Definition "Student" im Sinne des Studentenvisum

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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sul-ghin
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Definition "Student" im Sinne des Studentenvisum

Beitrag von sul-ghin »

Hallo zusammen,

als begeisterter Leser dieses Forums (oft mit Aha-Effekt, Lachen aber auch Kopfschütteln hinsichtlich der Effizienz der Bürokratie) habe ich eine für mich relevante Frage nach Recherche im Rahmen meiner Möglichkeiten immer noch nicht beantworten können, und vielleicht kennt sich hier jemand damit aus:
Wie ist der Begriff "Student" im Rahmen des Studentenvisum für Deutschland zu verstehen? Voll- oder Teilzeit, Gasthörer? Und wie sieht es mit dem Begriff "Hochschule"? Hierunter fallen wahrscheinlich nur staatlich anerkannte Hochschulen, oder?
Nach über einem Jahr fast wöchentlichen Pendelns zwischen Zürich und Moskau :roll: ist es nun doch an der Zeit einmal den nächsten Schritt mit meiner Freundin zu tun :D , und dass hierbei mehr als nur eine Hürde in Form der Visa und Aufenthaltstitel zu nehmen ist, wird hier im Forum ja nur allzu deutlich.

Danke schon mal für Hinweise und Tipps!
Schönen Gruss aus der sonnigen Schweiz,
S.
sunshine123

Re: Definition "Student" im Sinne des Studentenvisum

Beitrag von sunshine123 »

Student, damit ist jede Form von Studium gemeint. Also Universität, Fachhochschule, ... , sogar "Bibelschule". Es muss eben noch erkennbar sein, dass es sich um ein Studium handelt, was zu einem anerkannten Abschluss führt. Hauptaufenthaltszweck muss auch das Studium sein, also nicht einfach irgendwo einschreiben und dann, um den Anschein zu wahren, ein paar Kurse belegen. Studentenvisa gelten ja meist nur ein Jahr und die Verlängerung hängt auch davon ab, ob das Studienziel (welches klar definiert sein sollte) in absehbarer Zeit erreicht wird. Einen ausländischen Studierenden im 27. Semester wirst du in Deutschland also eher nicht antreffen - zumindest nicht aus visapflichtigen Ländern ...
sul-ghin
Anfänger/in
Beiträge: 6
Registriert: 20 Aug 2009, 17:10

Re: Definition "Student" im Sinne des Studentenvisum

Beitrag von sul-ghin »

Stimm natürlich, ein Alibistudium sollte es nicht sein. Muss mal herausfinden was denn "anerkannte Abschlüsse" sind und ob es einen Mindestumfang gibt (z.B. ob ein Fortbildungszertifikat mit 10 SWS als Grundlage reicht). Bei den Sprachvisa ist ja auch ein Mindestumfang gefordert. Mal sehen was die Diplomaten in Moskau meinen...
sunshine123

Re: Definition "Student" im Sinne des Studentenvisum

Beitrag von sunshine123 »

vielleicht hilft das weiter:

Die Aus- oder Fortbildung kann an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen) oder an vergleichbaren Ausbildungsstätten, an Berufsakademien sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkollegs durchgeführt werden (§§ 1 und 70 Hochschulrahmengesetz). Zu vergleichbaren weiteren Ausbildungseinrichtungen sind auch Einrichtungen zu rechnen, die eine staatliche Anerkennung beantragt haben, und Einrichtungen, die einzelne akkreditierte Studiengänge anbieten.

Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Diesen Anforderungen genügt beispielsweise ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium nicht.
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