Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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manuchka
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von manuchka »

Zejtnot hat geschrieben:Naila, die unterbliebene Benutzung von Kondomen kannst Du doch nicht Teresa vorwerfen?
Nö, aber mir kann man es anscheinend vorwerfen.
Du erntest, was du säst.
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harald63
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von harald63 »

manuchka hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:Naila, die unterbliebene Benutzung von Kondomen kannst Du doch nicht Teresa vorwerfen?
Nö, aber mir kann man es anscheinend vorwerfen.
Sei brav, Manuchka! Sonst werfen wir noch Deinem Vater vor, dass er keine benutzt hat... :lol:
Naila

Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von Naila »

Hätten seine Eltern ein Kondom benutzt,
wär uns dieser Typ ersparrt geblieben.
Das ist das Ergebnis ihrer Fleischeslust.
Denken sie daran, wenn sie sich lieben!
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wolk0815
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von wolk0815 »

Naila hat geschrieben:Hätten seine Eltern ein Kondom benutzt,
wär uns dieser Typ ersparrt geblieben.
Das ist das Ergebnis ihrer Fleischeslust.
Denken sie daran, wenn sie sich lieben!
Wow... du kennst seine Eltern?? Und dann noch soooo intim. :roll: :roll:
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cybermatt
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von cybermatt »

Also man kann die Verpflichtungserklärung sehr wohl zurückziehen

Habe ich selbst mit meiner ersten russischen Freundin nach unserer Trennung gemacht
weil sie zu geldgeil wurde
Telefonat und Fax ans Konsulat reichte aus
sie wollte aber trotzdem kommen obwohl sie es wusste und wurde prompt zurückgeschickt
wzbw.
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Alex KA
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von Alex KA »

Noch mehr soziale Ausländer in Deutschland? Sozialamt wird nicht im Stande sein alle zu versorgen, DE hat schon 1600 milliarden Euro Schulden..
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Zejtnot
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von Zejtnot »

Danke für diesen Erfahrungsbericht. Gut zu wissen, dass dies in der Realität klappt.

Dennoch eine kleine Einschränkung Deiner Worte:
cybermatt hat geschrieben:Also man kann die Verpflichtungserklärung sehr wohl zurückziehen ... Telefonat und Fax ans Konsulat reichte aus sie wollte aber trotzdem kommen obwohl sie es wusste und wurde prompt zurückgeschickt
wzbw.
Tja, Deine VE gilt aber nicht nur in einem bestimmten Konsulat. Sie könnte also mit einem einfachen Trick nach Novosibirsk gehen, dort auf dem Schwarzmarkt eine Registrierung kaufen, und dann Deine VE im Konsulat vorzeigen. Von Deinem Fax wüsste in Novosibirsk keiner.

Dein Fax wird natürlich nach Möglichkeit bei der Visaerteilung zu Rate gezogen - aber die VE hast Du damit dennoch nicht zurückgezogen. Wenn es Deine Freundin (wie auch immer) nach D schafft, haftest Du dennoch voll.
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von Hero 1964 »

Zuerst mal Hallo an Alle und Hallo Teresa,

ich habe die Beiträge zu deinem Anliegen nun ausführlich gelesen und will hier mal einigen Forumsteilnehmer sagen, das sie deinen LG nicht so hart rannehmen sollen. Jeder macht mal Fehler und für einen Westeuropäer in Russland ist es sehr sehr einfach Fehler zu begehen. Die Angebote sind in jeglicher Art groß und eindeutig. Jeder hat eine 2. Chance verdient aber das mit eurer Beziehung müßt Ihr selbst kitten. Das er zu dem Kind stehn muß (soweit der Vaterschaftstest das bestätigt), halte ich für selbstverständlich. Aber das hast du/er ja auch vor.
Nun zum eigentlichen Thema. Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit eine VE zu anullieren. Da dein LG sich in der VE verpflichtet hat für diese Dame finanziell zu bürgen, mußte er einen Verdienstnachweis odgl. nachweisen. Wenn sich jedoch in der Zwischenzeit bei deinem LG in finanzieller Art was geändert hat wie zB. aussergewöhnliche Belastungen(Hausfinanzierung etc.)so das es für deinen LG schwierig wird finanzielle Aufwendungen für die Dame zu tätigen, so sollte er das Hieb-und Stichfest dem Konsulat mitteilen. Hierzu gebe ich euch den Tip einen Steuerberater aufzusuchen der das bestätigt und immer ein Mittel findet um irgendwelche Einkünfte deines LG anderst dazustellen als sie sind.....mehr will ich eigentlich nicht dazu sagen.
Mit diesen Nachweisen wird die Visaerteilung für die Dame sehr schwierig und fast unmöglich. Also noch ist nichts verloren Teresa.
Bei der Sache mit der Einreise deines Mannes nach Russland muss ich den Vorrednern recht geben, wenn die Vaterschaft bestätigt ist und Alimente bezahlt werden müssen, kann er zwar Einreisen aber nicht Ausreisen solange er diese nicht bezahlt. Aber wie von den anderen bereits geschrieben.....wenn kein Vaterschaftstest durchgeführt wurde dann zuerst mal alles ablehnen, solange passiert Ihm in Rus nichts.
Ich wünsche euch allen (allen 3en) viel Glück und Erfolg so das alle Parteien irgendwie zufrieden gestellt werden können.

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guuuude
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von guuuude »

Mhh also ich sehe das ja komplett anders.

Da sucht sich ein Monteur ein Betthupferle in Russland und schwängert sie. Vielleicht schwebt er auf Wolke sieben und will sie nach Deutschland holen. Dann wird ihm bewusst das er ja hier noch Kredite etc zu tilgen hat. Dann macht im seine Frau in Deutschlan noch die Hölle heiss und er probiert sein Russischen Girl loszuwerden.

Was es für die Russin bedeutet wird hier ziemlich unter den tisch gekehrt, KEINER HIER weis was der Heini dem Mädl alles versprochen hat!!!

Jetzt meldet sich hier eine Deutsche Frau die die Krallen ausgefahren hat und ihren Wohlstand verteidigen will, Arbeitslos 2 Kinder und das dann noch ohne mann, schlechte aussichten. Also machen wir lieber die Russin fertig, natürlich nur mit den Waffen einer Frau ;-)

Sorry aber ich glaube das das alles ein riesiger Beschiss ist!!!!!
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Zejtnot
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u

Beitrag von Zejtnot »

Die Wahrheit werden wir eh nie erfahren, da auch die betroffene Ehefrau nicht alles wissen kann. Zudem ist der Thread inzwischen auch etwas angestaubt ...
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