2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

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Axel Henrich
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Axel Henrich »

Sibirier hat geschrieben:Ich tendiere eigentlich auch, dass ab 30 km/h mehr als die erlaubte Geschwindigkeit eigentlich als grob fahrlässig gelten sollte. Ist aber leider bisher von keinem Richter so geurteilt.
Na du stellst ja lustige Theorien auf ... 63 km/h in einer 30er Zone sind 100% ueber Norm (nach Toleranz-Abzug).
Natuerlich kann man das nicht mit 130 km/h bei erlaubten 100 gleichsetzen.

-ah-
Nikolaus
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Nikolaus »

Sibirier hat geschrieben:Da heisst es nicht nur die überhöhte Geschwindigkeit, sondern auch....
Es hilft nichts, Du musst doch mal alles sorgfaeltig lesen, wenn es Dich wirklich interessiert... :)
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Sibirier
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Sibirier »

Nein, Nikolaus... Es kommt eben von dem Betrachter aus, was er in solch eine Urteilsbegründung auch "hineininterpretiert"....

Überhöhte Geschwindigkeit ohne Vorstrafen gilt immer noch als fahrlässig, so wie auch "Paulchen" hier geschrieben hat. Deswegen ist auch der dt. Staatsanwalt dieses Verfahren so angegangen....

Für mich persönlich ist es interessanter zu erfahren, wie das Zivilverfahren der Angehörigen ausgeht...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Paulchen

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Paulchen »

Sibirier hat geschrieben: Überhöhte Geschwindigkeit ohne Vorstrafen gilt immer noch als fahrlässig, so wie auch "Paulchen" hier geschrieben hat. Deswegen ist auch der dt. Staatsanwalt dieses Verfahren so angegangen....
Überhöhte Geschwindigkeit allein, selbst mit Vorstrafen, begründet keinen Vorsatz, so dass ein Totschlag oder womöglich Mord auszuschließen ist, soweit nicht eine entsprechende innere Motivationslage des Täters nachgewiesen werden kann.

Der Grad der Fahrlässigkeit ist nur bei der Strafhöhenbemessung innhalb des Straftatbestandes der fahrlässigen Tötung von Bedeutung. Ob 100 km/h in Moskau wirklich so grob fahrlässig sind, finde ich schwer zu sagen, auch wenn es für Deutsche Ohren auf anhieb sehr danach klingt. Jedes mal wenn ich in Moskau Auto fahre stelle ich fest, dass der Verkehr nachts auf den großen Straßen mit etwa 80-90 km/h fließt und dass praktisch nie irgendjemand an irgendeinem Zebrastreifen anhält. Ich bin davon jedesmal schockiert aber es ist geradezu gefährlich, als Autofahrer bei so einer Fließgeschwindigkeit an einem Zebrastreifen plötzlich zu bremsen. Der Auffahrunfall ist fast garantiert bzw. folgende Autos werden so wagehalsige Manöver machen, um vorbei zu kommen, dass man als Bremser die Passenten sogar noch gefährdet, weil die vor Freude über einen aufmerksamen Fahrer womöglich nicht mehr richtig aufpassen und losgehen. In Moskau ist es daher von einem Fußgänger fahrlässig, darauf zu vertrauen, das jemand einfach so halten wird und dass, wenn einer hält, er einfach so rübergehen kann. Pervers aber genau das was ich bisher beobachtet habe. Diese Moskauer Verhältnissen wären daher bei dem Strafvorwurf als strafmindern zu berücksichtigen.


Für mich persönlich ist es interessanter zu erfahren, wie das Zivilverfahren der Angehörigen ausgeht...
Die beiden direkten Anspruchsteller haben den Unfall (leider) nicht überlebt so dass für sie auch keine Unterhaltsforderungen entstanden sind. Angehörige können (nach deutschen Recht) daher nicht irgendwelche Unterhaltsansprüche der Verstorbenen geltend machen, auch kein Schmerzensgeld, da wegen des sofortigen Unfalltodes noch vor Ort messbare Schmerzen nicht entstanden sin. Ich weiss dass auch das pervers klingt aber es ist die Rechtswirklichkeit und vom Bundesgerichtshof mehrfach so bestätigt worden. So können die Angehörigen hier wohl nur eigene Ansprüche geltend machen, also wenn sie von den Verstorbenen zuvor monatlich Unterhalt bekommen haben und das weggefallen ist (was bei Student wie hier unwahrscheinlich sein dürfte) oder wenn die Nachricht von dem Tod körperliche Schäden (Schock, Infarkt o.ä.) verursacht hat.

Das Ergebnis des Zivilverfahrens dürfte daher (zumindest nach deutschem Recht) ebenfalls für die Öffentlichkeit eher unbefriedigend ausgehen....
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Sibirier
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Sibirier »

Paulchen hat geschrieben:So können die Angehörigen hier wohl nur eigene Ansprüche geltend machen, also wenn sie von den Verstorbenen zuvor monatlich Unterhalt bekommen haben und das weggefallen ist (was bei Student wie hier unwahrscheinlich sein dürfte) oder wenn die Nachricht von dem Tod körperliche Schäden (Schock, Infarkt o.ä.) verursacht hat.
Ich hatte im Internet ein Urteil gelesen, wo ein Gericht den "entgangenen Unterhaltsanspruch" nicht "entgangenen Unterhalt" als Ausgleich anerkannt hat. Ob letztendlich das Urteil rechtskräftig wurde, kann ich nicht sagen....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Paulchen

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Paulchen »

Sibirier hat geschrieben:
Paulchen hat geschrieben:So können die Angehörigen hier wohl nur eigene Ansprüche geltend machen, also wenn sie von den Verstorbenen zuvor monatlich Unterhalt bekommen haben und das weggefallen ist (was bei Student wie hier unwahrscheinlich sein dürfte) oder wenn die Nachricht von dem Tod körperliche Schäden (Schock, Infarkt o.ä.) verursacht hat.
Ich hatte im Internet ein Urteil gelesen, wo ein Gericht den "entgangenen Unterhaltsanspruch" nicht "entgangenen Unterhalt" als Ausgleich anerkannt hat. Ob letztendlich das Urteil rechtskräftig wurde, kann ich nicht sagen....
Ja, das Gesetz sieht solche Ansprüche Dritter in § 844 BGB vor. Aber eben nur, soweit ein Dritter einen Unterhaltsanspruch gegen den Verstorbenen hatte und durch den Unfall verliert. Wäre also nur denkbar, wenn die beiden Studenten bereits Familie oder unterhaltsberechtigte Eltern hatten....
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Sibirier »

Und was ist mit diesem Urteil?

http://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall14.htm
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Paulchen »

Sibirier hat geschrieben:Und was ist mit diesem Urteil?

http://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall14.htm
Dieses Urteil befasst sich eben mit dieser Frage der Strafzumessung innerhalb einer festgestellten fahrlässigen Tötung.
Dort waren Einzelheiten und Motivationsgründe für den Verlauf der Fahrt durch den Beifahrer bekannt. Das haben wir hier (soweit ich weiss) nicht. Außerdem spielte sich das Geschehen auf einer deutschen Landstrasse und nicht an einem russischen Zebrastreifen ab. Kann man also nur sehr eingeschränkt für "unseren" Fall Rückschlüsse daraus ziehen...

Stell Dir mal vor ein deutscher Richter erhält folgende unwiderlegliche Darstellung von dem Angeklagte:

"Ich befuhr mit 100 km/h innerorts den Prospekt und schwamm dabei im üblichen Tempo der anderen Verkehrsteilnehmer mit.
Die Strecke wird zwar von zahlreichen Zebrastreifen gequert, allerdings hält grundsätzlich niemand an diesen Streifen an, weil ein solches Manöver aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeit viel zu riskant wäre, insbesondere bei Nacht, wenn die Fahrzeuge sehr schnell unterwegs sind und die Sicht schlecht ist. Die Fussgänger in Moskau wissen das und warten in aller Regel ab, bis die Straße frei ist, bevor sie die Fahrbahn betreten. In jener Nacht standen plötzlich und überraschend die beiden Studenten vor mir auf dem Zebrastreifen, womit ich aufgrund der ortsüblichen Situation überhaupt nicht gerechnet hatte. Trotz sofort eingeleiteter Notbremsung brachte ich mein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum halten und erfasst die beiden damit..."

Also wenn diese Ortsüblichkeit auch noch von den russischen Ermittlungsbehörden oder dem deutschen Botschaftspersonal bestätigt wird, dann trugen die Opfer ein gewisses Mitverschulden, das den Beschuldigten natürlich entsprechend entlasten würde...
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Aniki »

Interessant fand ich den Kommentar des Regensburger Strafrechtsprofessors Müller, das Urteil gegen den Lehrer sei dem Kontext zu sehen, dass in der gegenwärtigen deutschen Rechtsprechung Verkehrstötungen tendenziell als Kavaliersdelikte behandelt werden.

http://blog.beck.de/2009/11/20/empoerun ... diplomaten (Beitrag Nr.5).

Ein weiteres Merkmal einer immer kränker werdenden Gesellschaft...
Zuletzt geändert von Aniki am 24 Nov 2009, 17:57, insgesamt 1-mal geändert.
Paulchen

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Paulchen »

Aniki hat geschrieben:Interessant fand ich den Kommentar des Regensburger Strafrechtsprofessors Müller, das Urteil gegen den Lehrer sei dem Kontext zu sehen, dass in der gegenwärtigen deutschen Rechtsprechung Verkehrstötungen tendenziell als Kavaliersdelikte behandelt werden.

http://blog.beck.de/2009/11/20/empoerun ... diplomaten (Beitrag Nr.5).
Herr Prof. Müller hat, was den Moskauer Verkehr anbelangt, wohl die gleichen Beobachtungen gemacht wie ich....
Ein weiteres Merkmal einer immer kränker werdenden Gesellschaft...
Die stark rückläufigen Unfallstatistiken in Deutschland belegen aber das Gegenteil. 12 Jahre Steineklopfen in Sibirien für fahrlässige Tötung muss nicht unbedingt der Ausdruck einer "gesunderen" Gesellschaft sein und ist offensichtlich nicht wirksamer, um Unfalltote zu verhindern...
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