Also ich habe mal nach "A1 mitreisende kinder sprachtest" gegoogled und da findet man unter
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/cont ... ration.pdf ein Dokument, in welchem es für jüdische Zuwanderer heisst: "Ehegatten und ältere Kinder (mit Vollendung des 14. Lebensjahres), die mit dem Zuwanderungsberechtigten aufgenommen werden, müssen ebenfalls Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Stufe A1 GER) nachweisen. Vom Nachweis der Deutschkenntnisse kann in Härtefällen abgesehen werden. Die Ehe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit drei Jahren bestehen." Demnach brauchen Kinder unter 14 Jahren keinen Sprachtest.
[Nachtrag, siehe zwei Postings weiter unten!]
ABER, ich hatte mal vor einiger Zeit die rechtlichen Grundlagen für den Kindesnachzug recherchiert. Die volle Erläuterung ist hier zu finden:
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=88064#p88064.
Konkret für Euch: Es gibt keinen Anspruch, dass ein Kind nachziehen darf, wenn ein Elternteil in Russland bleibt! Wenn der Kindesvater also noch leben sollte, und zwar in Russland, kann durchaus entschieden werden, dass es für das Kind besser ist, in Russland zu bleiben. Vor allem, wenn es die Sprache nicht kann. A1 wäre demnach zwar nicht zwingend, aber die Botschaft wird dennoch prüfen, ob denn das Kind in Deutschland leben können wird. Wenn sie daran zweifeln, können sie Dir - so irre das klingt - durchaus sagen: "Wir schätzen ein, dass ihr Stiefkind in Russland glücklicher wird! Leben Sie besser in Russland!"
Anders gesagt: Du, Deine Frau und Dein Kind haben das uneingeschränkte Recht, in Deutschland zu leben. Aber bei Deinem Stiefkind gibt es dafür nur die Möglichkeit, es ist aber kein Recht. Daher spielt die Sprache eine große Rolle, auch ohne formellen Sprachtest.