A1 Kurs und Test in Deutschland machen

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
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Axel Henrich
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Re: A1 Kurs und Test in Deutschland machen

Beitrag von Axel Henrich »

Zejtnot hat geschrieben:
andyk hat geschrieben:Eins noch, braucht ein 10jähriger (in dem Fall der Sohn meiner Zukünftigen) auch einen A1 Test?
Aber rein menschlich: Wollt Ihr einen 10-Jährigen ohne Deutschkenntnisse in eine deutsche Schule schicken? Das wird ja eine prima Start für ihn!
Also Zejtnot, manchmal ... :roll:

-ah-
andyk

Re: A1 Kurs und Test in Deutschland machen

Beitrag von andyk »

Naja, so ganz klar ist es mir keider noch nicht. Benötigt ein 10 jähriger tatsächlich das A1?

Es geht und wirklich nicht darum Ihn ohne Deutschkenntnisse nach deutschland zu holen, aber er ist halt nun mal ein Kind und sollte Deutsch sowieso recht schnell lernen, jedoch wollen wir Ihm einfach den "Prüfungsstress" ersparen.

mfg

Andy
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Zejtnot
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Re: A1 Kurs und Test in Deutschland machen

Beitrag von Zejtnot »

Also ich habe mal nach "A1 mitreisende kinder sprachtest" gegoogled und da findet man unter http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/cont ... ration.pdf ein Dokument, in welchem es für jüdische Zuwanderer heisst: "Ehegatten und ältere Kinder (mit Vollendung des 14. Lebensjahres), die mit dem Zuwanderungsberechtigten aufgenommen werden, müssen ebenfalls Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Stufe A1 GER) nachweisen. Vom Nachweis der Deutschkenntnisse kann in Härtefällen abgesehen werden. Die Ehe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit drei Jahren bestehen." Demnach brauchen Kinder unter 14 Jahren keinen Sprachtest. [Nachtrag, siehe zwei Postings weiter unten!]

ABER, ich hatte mal vor einiger Zeit die rechtlichen Grundlagen für den Kindesnachzug recherchiert. Die volle Erläuterung ist hier zu finden: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=88064#p88064.

Konkret für Euch: Es gibt keinen Anspruch, dass ein Kind nachziehen darf, wenn ein Elternteil in Russland bleibt! Wenn der Kindesvater also noch leben sollte, und zwar in Russland, kann durchaus entschieden werden, dass es für das Kind besser ist, in Russland zu bleiben. Vor allem, wenn es die Sprache nicht kann. A1 wäre demnach zwar nicht zwingend, aber die Botschaft wird dennoch prüfen, ob denn das Kind in Deutschland leben können wird. Wenn sie daran zweifeln, können sie Dir - so irre das klingt - durchaus sagen: "Wir schätzen ein, dass ihr Stiefkind in Russland glücklicher wird! Leben Sie besser in Russland!"

Anders gesagt: Du, Deine Frau und Dein Kind haben das uneingeschränkte Recht, in Deutschland zu leben. Aber bei Deinem Stiefkind gibt es dafür nur die Möglichkeit, es ist aber kein Recht. Daher spielt die Sprache eine große Rolle, auch ohne formellen Sprachtest.
achim

Re: A1 Kurs und Test in Deutschland machen

Beitrag von achim »

Aber doch wohl kaum, wenn die Mutter das Sorgerecht für das Kind hat.
Nikolaus
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Re: A1 Kurs und Test in Deutschland machen

Beitrag von Nikolaus »

@andy
Ach, halte Dich doch einfach an den Gesetzestext. Und da steht im Aufenthaltsgesetz §32, dass Sprachkenntnisse erst ab 16 Jahren gefordert werden.
Mach Dir keine unnoetigen Sorgen, ist ja so schon nicht problemlos.
Hals- und Beinbruch.

PS Studiere vorab am besten auch die entsprechenden Teile der Verwaltungsvorschriften
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694 ... 669-09.pdf
Dann faellt es leichter, gemeinsam mit den Zustaendigen bei der Auslaenderbehoerde Schwierigkeiten zu vermeiden.
Zuletzt geändert von Nikolaus am 08 Dez 2009, 17:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Zejtnot
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Re: A1 Kurs und Test in Deutschland machen

Beitrag von Zejtnot »

Achim, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, besteht keinerlei Zweifel. Wenn es aber noch einen Vater mit Sorgerecht gibt, kann der Nachzug bei fehlenden Sprachkenntnissen auch bei Zustimmung des Vaters (angeblich im Interesse des Kindes) verneint werden.

In Russland wird dem Vater sehr sehr selten das Sorgerecht aberkannt.

Noch einmal der Verweis auf http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... 43&p=88064
andyk

Re: A1 Kurs und Test in Deutschland machen

Beitrag von andyk »

Hallo, komme gerade vom Ausländeramt zurück.
Der 10 jährige benötigt kein A1.
Meine zukünftige schon, ausser das die Botschaft etwas anderes sagen würde zwecks der Diplome.
Das ist nach Auskunft etwas Verhandlungssache.

In jedem Fall waren die Angestellten des AA sehr hilfsbereit und das ganze scheint ohne Probleme über die Bühne zu gehen.


mfg

Andy
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Zejtnot
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Re: A1 Kurs und Test in Deutschland machen

Beitrag von Zejtnot »

Richtig andyk. Ich würde in diesem Fall auch vorher bei der Botschaft oder dem Konsulat anfragen, wo Ihr das Visum beantragt. Man wird sicher mit dem Sohn persönlich sprechen wollen - zumindestens in Novosibirsk wird dies gemacht, haben mir Antragsteller erzählt. Also frage einfach höflich an, welche Dokumente sie benötigen, etc.

Wird schon klappen!

(Ich will auch keine Hiobsbotschaften vermitteln - nur aufzeigen, welche theoretischen Stolpersteine es geben könnte.)
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