Also keine Panik und mal nett mit der Person reden...
Viel wichtiger ist naemlich der dritte Punkt
Um genau diese Absicherung geht es. Wenn sich die israelische Ehefrau dann nach einer Trennung mit den Kindern "nach Hause" absetzt und der deutsche Ehemann feststellen muss, dass er dort eigentlich gar nicht verheiratet ist. Dann kann der deutsche Standesbeamte müde lächeln und ihm sagen: "Hier! Darauf habe ich Sie aber hingewiesen!".3) Der Standesbeamte hat beide Verlobte und, falls die Braut noch minderjährig ist, nach Möglichkeit auch deren gesetzlichen Vertreter darüber zu belehren, dass in diesen Staaten die Rechtswirksamkeit der nur vor dem Standesbeamten geschlossenen Ehe nicht anerkannt wird und die Rechtsstellung der Kinder als Kinder aus dieser Ehe in Frage gestellt ist. Über die Belehrung ist ein Vermerk für die Akten aufzunehmen.

