Geburt eines Kindes in Ru - Organisatorisches

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bella_b33
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Re: Geburt eines Kindes in Ru - Organisatorisches

Beitrag von bella_b33 »

Sibirier hat geschrieben:Naja, Silvio, aus dem Sch hätten sie ja auch nur ein SH machen können.
Oh, soweit hat mein bisschen Hirn wieder nicht gereicht ;). Der Rest ist ja eigentlich eindeutig!
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
daveg

Re: Geburt eines Kindes in Ru - Organisatorisches

Beitrag von daveg »

Für die, welche es interessiert, wie es weiter geht:
- also für den Verbleib in Ru benötigt meine Tochter nichts weiter besonderes, einfach mit Kopie der Geburtsurkunde beim FMS anmelden (na uchyot postavitch),
- für die erste Ausreise bekommt sie ein Transitvisum,
- für die erneute Einreise muss jedoch das volle Programm her, also Einladung für ein Familienmitglied, einmaliges Visum vom russ. Konsulat in Berlin, und dann erst das Jahresvisum vor Ort.

Wir versuchen zwar noch einmal mit dem FMS zu reden, da die Prozedur für die Verlängerung der Arbeitserlaubnis und damit der Visa für den Rest der Familie gerade läuft und man sie doch vielleicht einfach inkludieren könnte - viel Hoffnung habe ich aber nicht.
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manuchka
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Re: Geburt eines Kindes in Ru - Organisatorisches

Beitrag von manuchka »

daveg hat geschrieben:Ergänzende Frage von mir: wer ist denn in Ru für die Apostille zuständig? Gerichte wie in D, oder einfach ein Notar (das sagte man mir nämlich)?
Immer - genau wie in DE auch - die nächsthöhere Behörde. Wenn es sich um Personenstandsurkunden handelt (Geburts-, Sterbe-, Scheidungsurkunden) ist es die Standesamtsverwaltung der jeweiligen Stadt (UPRAVLENIE ZAGS PO GORODU ...). Wenn es um Gerichtsurteile oder sonstwas geht - dann ist üblicherweise das nächsthöhere Gericht zuständig. Wenn eine notariell beglaubigtes Dokument apostilliert werden muss, ist in DE das Landgericht oder ggf. Oberlandesgericht zuständig, in RU weiß ich es nicht.
Du erntest, was du säst.
daveg

Re: Geburt eines Kindes in Ru - Organisatorisches

Beitrag von daveg »

So, die Geschichte geht weiter.

Geburtsurkunde inkl. Apostille und Übersetzung - kein Problem, demnächst Termin beim Konsulat für den Kinderpass (denke wohl auch kein Problem), aber registriert wurde meine Tochter beim FMS nur für 90 Tage. Die nächste eigentlich geplante Reise nach D, sollte aber erst im Sommer (Ferien) stattfinden. Jetzt werden wir wohl außerplanmäßig einen Kurzbesuch in Berlin machen müssen, um bei russ. Konsulat das einmalige Visum zu bekommen. Problem: danach dauert es ja eine Weile, bis man in Ru dann das volle Jahresvisum bekommt (um auch wieder ausreisen zu können) - wird sich also wohl mit dem geplanten (und gebuchten) Sommerurlaub überschneiden und ich habe zu diesem Zeitpunkt noch keine neue Arbeitsgenehmigung (ist erst 3-4 Wochen später fällig), also auf welcher Basis soll meine Tochter eigentlich dann die Einladung fürs Visum erhalten?
Wird sicher noch lustig!

Edit 12.03.:
Es ist gekommen wie es kommen musste, die Einladung für meine Tochter wurde erst einmal verweigert, da mein Visum ja nur noch bis zum 11.05. läuft (Verlängerung läuft noch) und man ihr damit maximal eine Einladung für ein Visum bis zu diesem Datum ausstellen wollte. Ist natürlich Schwachsinn, denn das würde heißen:
- mit der Einladung irgendwann Mitte April nach Berlin, dort ein Visum für einmalige Einreise bekommen und dann damit hier in Ru das Mehrfachvisum beantragen - bis 11.05. gültig
- im besten Fall würde ich somit irgendwann am 06.-07.Mai das Mehrfachvisum bekommen, welches dann am 11.Mai endet
- ich hätte somit max. 2 Arbeitstage dieses Visum dann auch wieder zu verlängern - wie realistisch das ist, wird sicher jeder hier wissen - oder meine dann 3 Monate alte Tochter müsste schon wieder ausreisen.
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