Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Ich hab ne Liste vom Standesamt bekommen mit den notwendigen Unterlagen, die meine russische Freundin zu besorgen hat.
Darunter war natürlich die apostillierte Urkunde, nur der Punkt danach wunder mich, der heißt im Wortlaut
"die Beglaubigte muss direkt mit dem Original, oder einer Kopie verbunden sein"
So, die Kopie dich ich hab ist zwar beglaubigt, jedoch nicht mit dem Original verbunden noch mit einer unbeglaubigten Kopie. Die Beglaubigung hat auch eine Apostille.
Reicht das so, oder wirds Schwierigkeiten geben? Wozu sollte die Beglaubigte Kopie mit einer unbeglaubigten verbunden werden bzw. mit dem Original?
Danke
Peter
Apostille bzw. Frage zur Kopie
- Norbert
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Re: Apostille bzw. Frage zur Kopie
Vielleicht meinten sie: "die Beglaubigung muss direkt mit dem Original, oder einer Kopie verbunden sein"? Das würde Sinn machen. Gemeint wäre, dass eine Beglaubigung auf dem zweiten Blatt mit Faden und Siegel mit dem ersten Blatt verbunden sein müsste.
Zweite Variante: Die beglaubigte Übersetzung soll mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie verbunden sein. Dies macht ja auch Sinn, damit eindeutig klar ist, wozu die Übersetzung gehört. (Auch dies wird in Russland im Normalfall mit Faden und Siegel gemacht. In Deutschland habe ich es auch gesehen, dass die Blätter so kunstvoll gefalten und getackert werden, dass ein Stempel alle Blätter abdeckt.)
Ich tendiere zu Variante 2, vielleicht stand das Wort "Übersetzung" im Vorsatz? Eine Kopie mit einer Kopie zu versehen wäre wirklich sinnlos.
Zweite Variante: Die beglaubigte Übersetzung soll mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie verbunden sein. Dies macht ja auch Sinn, damit eindeutig klar ist, wozu die Übersetzung gehört. (Auch dies wird in Russland im Normalfall mit Faden und Siegel gemacht. In Deutschland habe ich es auch gesehen, dass die Blätter so kunstvoll gefalten und getackert werden, dass ein Stempel alle Blätter abdeckt.)
Ich tendiere zu Variante 2, vielleicht stand das Wort "Übersetzung" im Vorsatz? Eine Kopie mit einer Kopie zu versehen wäre wirklich sinnlos.
Re: Apostille bzw. Frage zur Kopie
Na ja die Apostille ist ja quasi per Faden mit dem Original verbunden. Mal schaun
Mein Textabschnitt war genau vom Blatt, welches mir die Standesbeamtin gegeben hat. Eine nicht unbedingt klare Darstellung, aber so wie du es schreibst ist es auch möglich, vorallem die zweite Variante. Gehe heute eh zur Übersetzerin.
Mein Textabschnitt war genau vom Blatt, welches mir die Standesbeamtin gegeben hat. Eine nicht unbedingt klare Darstellung, aber so wie du es schreibst ist es auch möglich, vorallem die zweite Variante. Gehe heute eh zur Übersetzerin.
Re: Apostille bzw. Frage zur Kopie
Die Übersetzerin wird da nichts mehr verbinden. Die Apostille wird in Russland mit der zu apostillierenden Urkunde verbunden (genäht
).
Wenn die Übersetzerin mehrere Blätter benötigt, werden diese getackert und gestempelt, sie werden aber nicht noch an das Original getackert.
Das Heften/Tackern/Stempeln soll ja eben unter anderem auch ersichtlich machen, daß keine Seiten hinzugefügt oder entfernt wurden. Übersetzung und Original müssen also nicht verbunden sein.
Wenn die Übersetzerin mehrere Blätter benötigt, werden diese getackert und gestempelt, sie werden aber nicht noch an das Original getackert.
Das Heften/Tackern/Stempeln soll ja eben unter anderem auch ersichtlich machen, daß keine Seiten hinzugefügt oder entfernt wurden. Übersetzung und Original müssen also nicht verbunden sein.
Re: Apostille bzw. Frage zur Kopie
Dann sollte alles ok sein. Was soll dann der BLödsinn mit der Kopie? Können die sich selber keine machen, weil die paar Cent fehlen? 
Re: Apostille bzw. Frage zur Kopie
Hallo rusfish,
wollte mal nachfragen, wie es bei dir geklappt hat. Habe heute alle Unterlagen gekriegt und Schock: Apostile ist nicht aufm Original sondern auf der beglaubigten Kopie. Original ist dabei. Würde das reichen? Hats bei dir geklappt?
Danke
wollte mal nachfragen, wie es bei dir geklappt hat. Habe heute alle Unterlagen gekriegt und Schock: Apostile ist nicht aufm Original sondern auf der beglaubigten Kopie. Original ist dabei. Würde das reichen? Hats bei dir geklappt?
Danke
Re: Apostille bzw. Frage zur Kopie
Dann bestätigt die Apostille nur die Befugnis dessen, der die Beglaubigung der Kopie vorgenommen hat, nicht aber die Echtheit der Original-Urkunde. Ich befürchte, das wird nicht reichen...
PS: rusfish wird dir wahrscheinlich nicht antworten, war vor über einem Jahr zuletzt im Forum.
PS: rusfish wird dir wahrscheinlich nicht antworten, war vor über einem Jahr zuletzt im Forum.
Du erntest, was du säst.
Re: Apostille bzw. Frage zur Kopie
Könnte klappen. In DE macht man es heufig: man apostilliert quasi nicht das Original, sondern eine begläubigte Kopie vom Original. FInde ich besser so, als wenn die Apostille ans Original angehängt wird.Maria hat geschrieben:...Apostile ist nicht aufm Original sondern auf der beglaubigten Kopie. Original ist dabei. Würde das reichen?...
Ich würde bei der Behörde fragen, ob sie dann es so akzeptieren. Sicher ist sicher.
Gruss,
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"


