Ich habe auch hier im Forum schon etliche Threads durchstöbert, die ein ähnliches Thema behandeln. Leider ist jeder Fall sehr unterschiedlich, ich bin zudem absolut unerfahren, was Visumbestimmungen angeht.
Ich hoffe einfach mal, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, ich bin nämlich ziemlich am Ende.
Hier die Situation:
Ich habe seit 2 Jahren eine Freundin aus Russland und wie lieben uns (soweit ich das sagen kann) über alles. Alle 2 Monate flieg ich per Touristen-Visum nach Russland. Leider ist die Beziehung ziemlich schwer auf diese Distanz. Sie lebt in St. Petersburg bei einer Freundin, ist aber offiziell bei Ihren Eltern in Ischewsk registriert. Ich hab ihr eine Verpflichtserklärung und eine Einladung mit der Erläuterung des Reisezwecks geschickt und sie fuhr mit dem Zug nach KAZAN in die dortige Aussenstelle des Generalkonsulats Moskau, um ein Besuchervisum zu beantragen.
Gestern kam die Ablehnung, weil "kein Grund zur Rückreise nach Russland" besteht bzw. nicht nachgewiesen werden kann.
Hier das Problem:
Der Grund zur Rückreise kann wirklich nicht bewiesen werden, weil es den tatsächlich nicht gibt. Aber natürlich würde Sie zurückkehren, ich würde doch keine illegalen Einwanderer bei mir wohnen lassen und ich verstehe die Sorgen ehrlich gesagt nicht. Sie wohnt ja offiziell bei Ihren Eltern und arbeitet seit einem Jahr nicht mehr, da ich sie finanziere. (Ich habe ein gutes Einkommen und lebe sparsam, also sende ich ihr jeden Monat Geld)
Ich würde halt gerne einmal länger als nur 2 Wochen mit ihr zusammensein um zu sehen, ob wir uns nicht auf den Geist gehen. Ich würde sie dann auch heiraten. Aber alles offiziell und mit legalem Visum.
Nur vorweg: Dass sie Ihren Job als Kellnerin aufgibt, hab ich ihr vorgeschlagen und sie hat erst nach 2 Monaten eingewilligt, da sie mich nicht ausnutzen will. Ist also nicht so, dass ich ein Opfer einer Schwinderlin bin
In der formlosen Einladung hab ich geschrieben, dass sie eine gute Freundin von mir ist und ich ihr gerne die deutsche Kultur zeigen würde, das Oktoberfest besuchen, in den Europapark Russland fahren und einfach mit ihr Zeit verbringen. (Bis zu maximal 90 Tage)
Die Verpflichtserklärung und alle Dokumente waren in Ordnung.
Ich hab ja quasi die Beziehung verschwiegen, weil ich vermeiden wollte, dass das Konsulat denkt, ich würde sie heimlich heiraten. War das ein Fehler? Eine Remonstration wäre ja sinnlos in dem Fall, da ich ja entweder die "Lüge" (die ich nur mit besten Absichten erzählt habe) zugeben und somit meine Chance komplett verwirken.
Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll...Muss ich Ihr erst eine Wohnung in Russland kaufen, damit sie mich besuchen darf?
Entschuldigt den langen Text. Liebe Grüße aus Ingolstadt!

