Das mit dem Arbeiten ist wirklich schwer.
Es kommt halt auch darauf an was sie in Deutschland machen möchte. Das Arbeiten an einer Universität oder einer Forschungseinrichtung ist möglich. Sie hat doch 2 Hochschulabschlüsse....
Zum Zweck der Forschung an einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannten Forschungseinrichtung in Deutschland wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn eine wirksame Aufnahmevereinbarung zwischen dem Ausländer und dieser Forschungseinrichtung vorliegt.
Siehe auch hier
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... aftler.pdf
Auch Hochqualifizierte bekommen sofort eine Niederlassungserlaubniss gemäß §19AufenthG. Jedoch ist es schon sehr sehr schwer die Bediungen hierfür zu erfüllen.
(1) Einem hoch qualifizierten Ausländer kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Niederlassungserlaubnis ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 erteilt werden kann und die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind. Die Landesregierung kann bestimmen, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach Satz 1 der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bedarf.
(2) Hoch qualifiziert nach Absatz 1 sind insbesondere
1. Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
2. Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion oder
3. Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten.