... ich habe nichts anerkennen lassen. Der Pass meiner Ehefrau wurde gestempelt, "vergeben" oder so steht da, Familienname blieb sowieso derselbe, aber sonst? Nichts.manuchka hat geschrieben:Davon, dass man seine Ehe in RUS anerkennen lassen muss, lese ich eben das erste Mal. Ja, da kommt ein Stempel in den Pass, aber dafuer braucht man keine foermliche Anerkennung.
Scheidung von Russin
- zimdriver
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Re: Scheidung von Russin
Re: Scheidung von Russin
Eben. Ich hab mal einen Vermerk in den entsprechenden Beitrag gemacht, dass die Info nicht stimmt.
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Re: Scheidung von Russin
Man muss sie nicht anerkennen lassen, aber die Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen und übersetzen lassen. Wenn dann die Russin in Russland einen Wohnsitz hat, dann müsste doch das Scheidungsgericht an ihrem Wohnort für eine Scheidung zuständig sein.
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Re: Scheidung von Russin
Wenn die Frau ihre Propiska in der RF noch hat, würde ich es trotzdem versuchen, in der RF bei dem zuständigen Standesamt zu machen. Nichts desto trotz, müsste die russ. Scheidung jedenfalls in DE vom OLG noch anerkennt werden.....
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Re: Scheidung von Russin
Die Anerkennung vom OLG braucht man aber nur, wenn man hier wieder heiraten will, ansonsten nicht nötig.Sibirier hat geschrieben:Wenn die Frau ihre Propiska in der RF noch hat, würde ich es trotzdem versuchen, in der RF bei dem zuständigen Standesamt zu machen. Nichts desto trotz, müsste die russ. Scheidung jedenfalls in DE vom OLG noch anerkennt werden.....
Näheres zu den geforderten Unterlagen für die Anerkennung der Scheidung dort
Da noch ein ähnlicher Thread bei info4alien
Re: Scheidung von Russin
Eine förmliche Anerkennung ist das aber eben gerade nicht, also bissel aufpassen mit den Begrifflichkeiten. Zuständig ist das Gericht womöglich schon, das hab ich übrigens auch schon geschrieben. Aber u.U. wird es sich auf Unzuständigkeit herausreden, weil womöglich das russische Gericht deutsches Recht anwenden müsste im Zuge der internationalen Zuständigkeit, und da ist es einfacher, die Scheidungsangelegenheit erst mal wegen angeblicher Unzuständigkeit abzuweisen (unkorrekt, aber möglich). Das hatte ich weiter oben gemeint.trabajador hat geschrieben:Man muss sie nicht anerkennen lassen, aber die Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen und übersetzen lassen. Wenn dann die Russin in Russland einen Wohnsitz hat, dann müsste doch das Scheidungsgericht an ihrem Wohnort für eine Scheidung zuständig sein.
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Re: Scheidung von Russin
Naja, es gibt auch noch andere Gründe für so eine Anerkennung. Denn ohne Anerkennung vom OLG ist man nach dt. Recht noch verheiratet. Was wäre mit dem Erbe im Todesfall.... Da hätte die Frau evtl. noch Anrechte.....arghmage hat geschrieben:Die Anerkennung vom OLG braucht man aber nur, wenn man hier wieder heiraten will, ansonsten nicht nötig.Sibirier hat geschrieben:Wenn die Frau ihre Propiska in der RF noch hat, würde ich es trotzdem versuchen, in der RF bei dem zuständigen Standesamt zu machen. Nichts desto trotz, müsste die russ. Scheidung jedenfalls in DE vom OLG noch anerkennt werden.....
Näheres zu den geforderten Unterlagen für die Anerkennung der Scheidung dort
Da noch ein ähnlicher Thread bei info4alien
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Re: Scheidung von Russin
Welche internationale Zuständigkeit? Soetwas gibt es nicht. Ein russisches Gericht/Behörde ist nur für Russland zuständig. Die Behörde scheidet die Ehe in Russland nach russischem Recht. Will man die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen, dann muss, wie hier beschrieben, ein deutsches Gericht (OLG) noch einmal entscheiden. Das ist meiner Meinung nach das wesentlich kleinere Übel und auch wesentlich kostengünstiger als eine Scheidung in Deutschland. Rechtswirksam ist die Scheidung in Deutschland erst mit Anerkennung durch das OLG.manuchka hat geschrieben: Aber u.U. wird es sich auf Unzuständigkeit herausreden, weil womöglich das russische Gericht deutsches Recht anwenden müsste im Zuge der internationalen Zuständigkeit, und da ist es
Re: Scheidung von Russin
Schlaumeier!!! Lies für den Anfang mal hier:trabajador hat geschrieben:Welche internationale Zuständigkeit? Soetwas gibt es nicht...
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http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Zust%C3%A4ndigkeit_(Deutschland)Ansonsten würde ich dich bitten, dich mehr mit deiner Eheschließung zu beschäftigen und nicht im Scheidungsthema herum zu kommentieren, wenn du von dem Thema keine Ahnung hast. Bringst nur die Leute durcheinander.
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Re: Scheidung von Russin
manuchka hat geschrieben:Schlaumeier!!! Lies für den Anfang mal hier:trabajador hat geschrieben:Welche internationale Zuständigkeit? Soetwas gibt es nicht...Die Zuständigkeit eines Gerichts sagt übrigens noch nichts darüber aus, welches (materielle) Recht das zuständige Gericht anwenden muss, sondern die regelt nur, welches Gericht in dieser Sache entscheiden muss oder kann (manchmal sind mehrere zuständig). Kann sein, dass ein deutsches Gericht russisches Recht anwenden muss und andersrum. Aber so was gibt es ja nach deiner Auffassung nicht... da werden sich die Juristen wohl bisher immer geirrt haben.Code: Alles auswählen
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Zust%C3%A4ndigkeit_(Deutschland)
Ansonsten würde ich dich bitten, dich mehr mit deiner Eheschließung zu beschäftigen und nicht im Scheidungsthema herum zu kommentieren, wenn du von dem Thema keine Ahnung hast. Bringst nur die Leute durcheinander.
Das kommt dabei heraus, wenn man seine Bildung aus Wikipedia bezieht und dann auch noch falsche Quellen benutzt. Du verwechselst nicht nur Russland und Deutschland (hier geht es um Zuständikeit eines russischen Gerichts), sondern verstehst auch nicht, dass es es sich bei deiner Quelle um europäische Sachverhalte handelt. Russland gehört übrigens nicht zur EU. Das dürfte auch aus Wikipedia zu entnehmen sein :-)

