Scheidung von Russin

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Benutzeravatar
zimdriver
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 4927
Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
Wohnort: Moskau- es war einmal

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von zimdriver »

manuchka hat geschrieben:Davon, dass man seine Ehe in RUS anerkennen lassen muss, lese ich eben das erste Mal. Ja, da kommt ein Stempel in den Pass, aber dafuer braucht man keine foermliche Anerkennung.
... ich habe nichts anerkennen lassen. Der Pass meiner Ehefrau wurde gestempelt, "vergeben" oder so steht da, Familienname blieb sowieso derselbe, aber sonst? Nichts.
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von manuchka »

Eben. Ich hab mal einen Vermerk in den entsprechenden Beitrag gemacht, dass die Info nicht stimmt.
Du erntest, was du säst.
trabajador
Insider/in
Insider/in
Beiträge: 189
Registriert: 05 Jan 2010, 14:15

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von trabajador »

Man muss sie nicht anerkennen lassen, aber die Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen und übersetzen lassen. Wenn dann die Russin in Russland einen Wohnsitz hat, dann müsste doch das Scheidungsgericht an ihrem Wohnort für eine Scheidung zuständig sein.
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von Sibirier »

Wenn die Frau ihre Propiska in der RF noch hat, würde ich es trotzdem versuchen, in der RF bei dem zuständigen Standesamt zu machen. Nichts desto trotz, müsste die russ. Scheidung jedenfalls in DE vom OLG noch anerkennt werden.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Benutzeravatar
arghmage
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1396
Registriert: 24 Aug 2010, 16:15

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von arghmage »

Sibirier hat geschrieben:Wenn die Frau ihre Propiska in der RF noch hat, würde ich es trotzdem versuchen, in der RF bei dem zuständigen Standesamt zu machen. Nichts desto trotz, müsste die russ. Scheidung jedenfalls in DE vom OLG noch anerkennt werden.....
Die Anerkennung vom OLG braucht man aber nur, wenn man hier wieder heiraten will, ansonsten nicht nötig.
Näheres zu den geforderten Unterlagen für die Anerkennung der Scheidung dort
Da noch ein ähnlicher Thread bei info4alien
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von manuchka »

trabajador hat geschrieben:Man muss sie nicht anerkennen lassen, aber die Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen und übersetzen lassen. Wenn dann die Russin in Russland einen Wohnsitz hat, dann müsste doch das Scheidungsgericht an ihrem Wohnort für eine Scheidung zuständig sein.
Eine förmliche Anerkennung ist das aber eben gerade nicht, also bissel aufpassen mit den Begrifflichkeiten. Zuständig ist das Gericht womöglich schon, das hab ich übrigens auch schon geschrieben. Aber u.U. wird es sich auf Unzuständigkeit herausreden, weil womöglich das russische Gericht deutsches Recht anwenden müsste im Zuge der internationalen Zuständigkeit, und da ist es einfacher, die Scheidungsangelegenheit erst mal wegen angeblicher Unzuständigkeit abzuweisen (unkorrekt, aber möglich). Das hatte ich weiter oben gemeint.
Du erntest, was du säst.
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von Sibirier »

arghmage hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:Wenn die Frau ihre Propiska in der RF noch hat, würde ich es trotzdem versuchen, in der RF bei dem zuständigen Standesamt zu machen. Nichts desto trotz, müsste die russ. Scheidung jedenfalls in DE vom OLG noch anerkennt werden.....
Die Anerkennung vom OLG braucht man aber nur, wenn man hier wieder heiraten will, ansonsten nicht nötig.
Näheres zu den geforderten Unterlagen für die Anerkennung der Scheidung dort
Da noch ein ähnlicher Thread bei info4alien
Naja, es gibt auch noch andere Gründe für so eine Anerkennung. Denn ohne Anerkennung vom OLG ist man nach dt. Recht noch verheiratet. Was wäre mit dem Erbe im Todesfall.... Da hätte die Frau evtl. noch Anrechte.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
trabajador
Insider/in
Insider/in
Beiträge: 189
Registriert: 05 Jan 2010, 14:15

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von trabajador »

manuchka hat geschrieben: Aber u.U. wird es sich auf Unzuständigkeit herausreden, weil womöglich das russische Gericht deutsches Recht anwenden müsste im Zuge der internationalen Zuständigkeit, und da ist es
Welche internationale Zuständigkeit? Soetwas gibt es nicht. Ein russisches Gericht/Behörde ist nur für Russland zuständig. Die Behörde scheidet die Ehe in Russland nach russischem Recht. Will man die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen, dann muss, wie hier beschrieben, ein deutsches Gericht (OLG) noch einmal entscheiden. Das ist meiner Meinung nach das wesentlich kleinere Übel und auch wesentlich kostengünstiger als eine Scheidung in Deutschland. Rechtswirksam ist die Scheidung in Deutschland erst mit Anerkennung durch das OLG.
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von manuchka »

trabajador hat geschrieben:Welche internationale Zuständigkeit? Soetwas gibt es nicht...
Schlaumeier!!! Lies für den Anfang mal hier:

Code: Alles auswählen

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Zust%C3%A4ndigkeit_(Deutschland)
Die Zuständigkeit eines Gerichts sagt übrigens noch nichts darüber aus, welches (materielle) Recht das zuständige Gericht anwenden muss, sondern die regelt nur, welches Gericht in dieser Sache entscheiden muss oder kann (manchmal sind mehrere zuständig). Kann sein, dass ein deutsches Gericht russisches Recht anwenden muss und andersrum. Aber so was gibt es ja nach deiner Auffassung nicht... da werden sich die Juristen wohl bisher immer geirrt haben.

Ansonsten würde ich dich bitten, dich mehr mit deiner Eheschließung zu beschäftigen und nicht im Scheidungsthema herum zu kommentieren, wenn du von dem Thema keine Ahnung hast. Bringst nur die Leute durcheinander.
Du erntest, was du säst.
trabajador
Insider/in
Insider/in
Beiträge: 189
Registriert: 05 Jan 2010, 14:15

Re: Scheidung von Russin

Beitrag von trabajador »

manuchka hat geschrieben:
trabajador hat geschrieben:Welche internationale Zuständigkeit? Soetwas gibt es nicht...
Schlaumeier!!! Lies für den Anfang mal hier:

Code: Alles auswählen

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Zust%C3%A4ndigkeit_(Deutschland)
Die Zuständigkeit eines Gerichts sagt übrigens noch nichts darüber aus, welches (materielle) Recht das zuständige Gericht anwenden muss, sondern die regelt nur, welches Gericht in dieser Sache entscheiden muss oder kann (manchmal sind mehrere zuständig). Kann sein, dass ein deutsches Gericht russisches Recht anwenden muss und andersrum. Aber so was gibt es ja nach deiner Auffassung nicht... da werden sich die Juristen wohl bisher immer geirrt haben.

Ansonsten würde ich dich bitten, dich mehr mit deiner Eheschließung zu beschäftigen und nicht im Scheidungsthema herum zu kommentieren, wenn du von dem Thema keine Ahnung hast. Bringst nur die Leute durcheinander.

Das kommt dabei heraus, wenn man seine Bildung aus Wikipedia bezieht und dann auch noch falsche Quellen benutzt. Du verwechselst nicht nur Russland und Deutschland (hier geht es um Zuständikeit eines russischen Gerichts), sondern verstehst auch nicht, dass es es sich bei deiner Quelle um europäische Sachverhalte handelt. Russland gehört übrigens nicht zur EU. Das dürfte auch aus Wikipedia zu entnehmen sein :-)
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“